Kategorie: Rauch- und Wärmeabzug (RWA) / Brandschutz-Wissen
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RWA-Anlagen im Ernstfall: Funktionieren sie, wenn es darauf ankommt?
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) gehören zu den wichtigsten lebensrettenden Einrichtungen in Gebäuden. Im Brandfall sorgen sie dafür, dass giftiger Brandrauch schnell und gezielt nach außen abgeführt wird. Das hält Flucht- und Rettungswege rauchfrei, ermöglicht den Bewohnern oder Mitarbeitern eine sichere Evakuierung und erleichtert der Feuerwehr den Löschanstext.
Doch wie jede technische Sicherheitseinrichtung funktioniert eine RWA-Anlage nur dann zuverlässig, wenn sie regelmäßig gewartet und betriebsbereit gehalten wird.
Gesetzliche Grundlagen: Wie oft muss eine RWA gewartet werden?
Die Anforderungen an den Betrieb und die Wartung von RWA-Anlagen sind klar geregelt:
- DIN 18232 / VdS-Richtlinien:
- Nach den gängigen Regelwerken und Herstellervorgaben müssen RWA-Anlagen mindestens einmal jährlich durch eine sachkundige Fachkraft geprüft und gewartet werden.
- Landesbauordnung (MBO / BayBO):
- Betreiber von Gebäuden sind rechtlich dazu verpflichtet, die Sicherheitseinrichtungen dauerhaft in einem funktionsfähigen Zustand zu halten.
- Maschinenrichtlinie (bei automatisierten/elektrischen Systemen):
- Sobald elektrische Antriebe und Steuerungen im Einsatz sind, greifen zudem die Vorgaben für die Prüfung kraftbetätigter Fenster und Klappen.
Welche Risiken bestehen bei vernachlässigter Wartung?
Wird die regelmäßige Wartung versäumt, drohen im Schadensfall erhebliche Konsequenzen:
- Lebensgefahr: Verharzte Mechaniken, defekte Akkus in der Notstromversorgung oder blockierte Antriebe können verhindern, dass sich die Rauchabzugsklappen im Notfall öffnen.
- Haftung des Betreibers: Hausverwaltungen, Eigentümer und Gewerbetreibende haften persönlich, wenn durch eine mangelhafte oder nicht nachgewiesene Wartung Personenschäden entstehen.
- Verlust des Versicherungsschutzes: Im Brandfall prüfen Sachversicherer akribisch, ob Prüfbücher und Wartungsprotokolle lückenlos vorliegen. Fehlen diese, kann die Regulierung verweigert oder deutlich gekürzt werden.
Was gehört zu einer fachgerechten RWA-Wartung?
Eine gründliche Überprüfung umfasst weit mehr als nur das Drücken der Auslösetaste. Zu den zentralen Wartungsschritten gehören:
- Sicht- und Funktionsprüfung: Kontrolle von Steuerzentralen, Auslösetastern (RTK), Rauchmeldern und Auslösemechanismen.
- Energiespeicher-Check: Überprüfung und ggf. Austausch der Notstrom-Akkus (USV), um die Funktion auch bei Stromausfall zu garantieren.
- Mechanische Prüfung: Überprüfung der Antriebe, Beschläge, Scherelementen und Kettentriebe an Fenstern oder Dachklappen.
- Messungen: Strom- und Spannungsmessungen der Steuerungen und Antriebe.
- Dokumentation: Ausstellen eines rechtssicheren Prüfberichts und Eintragen der Arbeiten in das Prüfbuch der Anlage.
Ihr Fachbetrieb für RWA-Service in München und Südostbayern
Als spezialisierter Fachbetrieb für Brandschutz unterstützen wir Sie bei der normgerechten Wartung, Instandhaltung und Reparatur Ihrer Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (NRA, MRA sowie SÜLA-Systeme). Wir prüfen herstellerunabhängig und sorgen dafür, dass Ihre Anlagen im Notfall einwandfrei funktionieren und Ihre Unterlagen rechtssicher geführt sind.
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